Beitragsordnung.

Günstige Beiträge, geringe Kosten.

Der Beitrag staffelt sich in zehn Beitragsklassen. Die Beitrags-Bemessungsgrundlage wird in Euro berechnet. Der Beitrag wird gemäß der Beitragsklasse „Netto“ in Euro zuzüglich der jeweils gültigen USt erhoben.


Nach §7 der Satzung ist

  • bei Eintritt in den Verein eine einmalige Aufnahmegebühr, sowie ein jährlicher Mitgliedsbeitrag, der sich nach den jeweils gültigen Beitragsklassen (siehe unten) berechnet wird, zu erheben.
  • der Mitgliedsbeitrag unter sozialen Gesichtspunkten in Beitragsklassen abgestuft, die der Bemessungsgrundlage zugeordnet sind.
  • die Aufnahmegebühr und der erste Jahresbeitrag bei Eintritt in den Verein fällig. Diese sind sofort zu entrichten. Die Folgebeiträge sind am 20. Januar eines jeden Kalenderjahres fällig.
  • der Mitgliedsbeitrag bis zum 30. April des jeweiligen Jahres nicht gezahlt, wird eine Säumnisgebühr von 10 € zusätzlich erhoben.
  • der Mitgliedsbeitrag nur dann satzungsgemäß entrichtet und bezahlt, wenn dieser von der Beratungsstelle quittiert wurde, bzw. per Banküberweisung gezahlt oder per Lastschrift eingezogen wurde.
  • der Zahlungsbeleg bei der Beratung vorzulegen.
  • ist bei säumiger, nicht satzungsgemäßer oder unvollständiger Zahlung der Verein gesetzlich verpflichtet diese Beiträge im Mahnverfahren einzufordern.
  • der Anspruch auf die Beratung durch den Verein erst bei Zahlung des vollständigen Beitrages möglich.


Die Mitgliederbeiträge sind lt. Satzung des Vereins Jahresbeiträge und richten sich nach der Berechnungsgrundlage der Bruttolohnsummen der/des zu berechnenden Veranlagungsjahre/s, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind.


Hinzugerechnet werden:

  • Renteneinnahmen einschließlich steuerfreier Zuschüsse des Trägers,
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen,
  • Jahreseinnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
  • Leistungen nach §32b EStG (Progressionsvorbehalt),
  • sonstige Einnahmen gem. § 22 EStG,
  • Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften gem. § 23 EStG,
  • Einnahmen im Sinne des § 24 EStG (Entschädigungen).


Einnahmen von Ehegatten werden zusammengerechnet. Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 € Brutto.


Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für Auszubildende, Schüler und Studenten beträgt Brutto 30,00 €, wenn sie ganzjährig im Ausbildungsverhältnis standen.


#GrundlageBeitrag NettoUStBeitrag Brutto
10Über 80.000168,07 €31,93 €200,00 €
970.001 - 80.000151,26 €28,47 €180,00 €
860.001 - 70.000134,45 €25,55 €160,00 €
750.001 - 60.000117,65 €22,35 €140,00 €
640.001 - 50.000100,84 €19,16 €120,00 €
530.001 - 40.00084,03 €15,97 €100,00 €
420.001 - 30.00075,63 €14,37 €90,00 €
315.001 - 20.00058,82 €11,18 €70,00 €
210.001 - 15.00042,02 €7,98 €50,00 €
10 - 10.00025,21 €4,79 €30,00 €
BeitragsklasseBemessungsgrundlageJahresbeitrag (Netto)UStJahresbeitrag (Brutto)
10Über 80.000168,07 €31,93 €200,00 €
970.001 - 80.000151,26 €28,47 €180,00 €
860.001 - 70.000134,45 €25,55 €160,00 €
750.001 - 60.000117,65 €22,35 €140,00 €
640.001 - 50.000100,84 €19,16 €120,00 €
530.001 - 40.00084,03 €15,97 €100,00 €
420.001 - 30.00075,63 €14,37 €90,00 €
315.001 - 20.00058,82 €11,18 €70,00 €
210.001 - 15.00042,02 €7,98 €50,00 €
10 - 10.00025,21 €4,79 €30,00 €

Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die für die Beitragsfindung erforderlich sind.

Der Beitrag wird ab einer Bemessungsgrundlage von über 80.000 € oder bei sogenanntem "angestauten Beratungsbedarf" (mehrjährige Veranlagung) je 10.000 € Einnahmen um 30 € erhöht. Die Beratung durch den Verein ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Der Umfang der Beratungsleistungen ist durch § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes geregelt. Steuerliche Beratungen dürfen aus gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Gründen erst nach Aufnahme als Mitglied erfolgen.

Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung. Bei Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 16% ändern sich die vorstehenden Gesamtbeträge entsprechend.



Ihre Mitteilung.
Wir melden uns umgehend.